Heilpraktiker für Psychotherapie
Was ist der Heilpraktiker für Psychotherapie?
Wer als Heilpraktiker(in) ausschließlich psychotherapeutisch arbeiten möchte, kann dies auf der Grundlage der gesundheitsamtlichen Zulassung als "Heilpraktiker für Psychotherapie". Als offizielle Berufsbezeichnung empfehlen wir aus rechtlichen Gründen eher "Heilpraktiker (Psychotherapie)" bzw. "Heilpraktikerin (Psychotherapie)". Hier sprechen wir von "Heilpraktiker für Psychotherapie", da allgemein verständlicher. Der Prüfungsstoff ist vergleichsweise weniger umfangreich. Darum wird diese Form der Heilerlaubnis umgangssprachlich auch der "kleine Heilpraktiker" genannt. Dennoch sollte der Stoff nicht unterschätzt werden. Die Tätigkeit gilt als freier Beruf und ist damit im Unterschied etwa zur Tätigkeit als Lebensberater umsatzsteuerbefreit. Für jede Art von Heilerlaubnis muss das 25. Lebensjahr vollendet sein.
Welche Art der Heilerlaubnis für welche Tätigkeit?
- Heilpraktiker mit voller Heilerlaubnis nach HPG
Mit einer normalen, regulären Heilerlaubnis nach Heilpraktikergesetz (HPG) dürfen Sie im Rahmen des Gesetzes sowohl im allgemeinmedizinischen Bereich wie auch auf psychotherapeutischem Felde tätig sein. Sie genießen, ausreichende Ausbildung in den jeweiligen Methoden vorausgesetzt, umfassende Methodenfreiheit. Ein "normaler" Heilpraktiker benötigt also keine zusätzliche Erlaubnis, um Psychotherapie auszuüben. Er muss jedoch entsprechende Aus- und Fortbildungen vorweisen können.
- Heilerlaubnis nach HPG, eingeschränkt auf Psychotherapie
Der Pschyrembel definiert Psychotherapie als
"Oberbegriff für alle Formen der Behandlung von psychischen und psychosomatischen Störungen und Erkrankungen mit psychologischen Mitteln, ohne pharmakotherapeutische [arzneitherapeutische] oder chirurgische Methoden" (Pschyrembel 2010).
Mit der auf Psychotherapie eingeschränkten Heilpraktikererlaubnis sind nach dieser auch sonst üblichen Definition ausgeschlossen:- die Behandlung primär organischer Krankheiten,
- jegliche Arzneitherapie, und damit auch Homöopathie als Therapieform.
Im föderal geregelten Gesundheitswesen sind die einzelnen Bundesländer für die Interpretation der Gesetze zuständig. In Einzelfällen wird in einzelnen Ländern eine therapiebegleitende Empfehlung (nicht Verschreibung) homöopathischer Arzneimittel durch "Heilpraktiker für Psychotherapie" erlaubt, wenn diese "unterstützend", d.h. als Ergänzung einer rein psychotherapeutischen Basistherapie empfohlen werden. Rechtlich sind das Grauzonen. Eine vernünftige homöopathische Praxistätigkeit ist in einem solchen Rahmen nicht möglich. Zudem hat das Bundesland Hessen im Dezember 2010 klargestellt, dass eine "Heilerlaubnis eingeschränkt auf Psychotherapie" für eine Anwendung homöopathischer Arzneimittel in Hessen nicht ausreicht. Andere Bundesländer könnten dieser Auffassung folgen (aktualisiert: C. Classen, Dez. 2010)
Der Ausbildungweg
Genau wie bei der vollen Heilerlaubnis, ist auch für den "Heilpraktiker für Psychotherapie" amtlicherseits kein definierter Ausbildungsweg festgelegt. Hier wie dort erfordert die gesundheitsamtliche Prüfung jedoch eine gründliche Vorbereitung. Ohne zielführende Ausbildung sind die Chancen, diese Prüfung zu bestehen, gleich Null. Der Prüfungsstoff ist in diesem Rahmen auf die Gebiete psychischer Störungen, deren Erkennung und Therapie zugeschnitten. Die Besonderheiten dieser speziellen Prüfung bedingen, dass eine therapeutische Ausbildung schon vor der eigentlichen Prüfungsvorbereitung abgeschlossen oder weitgehend abgeschlossen sein sollte. Die von uns empfohlene Reihenfolge ist also anders herum als in unserem Konzept der regulären Heilpraktiker-Ausbildung.
Der folgend genannte Vorbereitungskurs setzt daher eine vorhandene oder wenigstens begonnene therapeutische Ausbildung voraus (wie beispielsweise Gestalttherapie, Transaktionsanalyse, klientenzentrierte Gesprächstherapie...) und ergänzt diese um zusätzliches klinisches und psychiatrisches Wissen, das von Amts wegen für dieses Tätigkeitsgebiet gefordert wird. Seriöse psychotherapeutische Ausbildungen erstrecken sich über Zeiträume von drei bis sieben Jahren; wir empfehlen hier auf entsprechende Methoden spezialisierte Institute. Diese liefern die praktische Basis für die von unsere empfohlene Prüfungsvorbereitung.
Unsere Empfehlung
Unter den vorstehend bei "Ausbildungsweg" genannten Voraussetzungen ist eine sehr kompakte Prüfungsvorbereitung möglich.Wir empfehlen dafür ein unabhängiges Kursangebot, das nicht in der Verantwortung von ars curandi steht.
Für Rückfragen wenden Sie sich daher bitte direkt an die untenstehende Adresse!
Frau Carola Jung, als Heilpraktikerin, Gesprächstherapeutin und Focusingtrainerin in eigener Praxis tätig, bietet einen unter vorgenannten Voraussetzungen geeigneten Kompaktkurs an. Folgende Gegenstände werden prüfungsrelevant vermittelt:
- allgemeine Psychopathologie
- schizophrene Psychosen
- affektive Psychosen
- körperlich begründbare Psychosen
- Sucht / Alkoholismus / Drogen
- Essstörungen
- Angst-, Zwangs-, Dissoziative Störungen
- Persönlichkeitsstörungen
- Suizid / Krisenintervention
- Therapieformen
- Recht in der Psychotherapie
Der Unterricht erfolgt in Minigruppen oder als Einzelunterricht. Der Unterricht umfasst 20 Stunden à 60min. und findet in der Regel an 5 Samstagen zu je 4 Stunden ca. einmal monatlich statt.
Die Kosten betragen bei Unterricht in Kleingruppe 500,00 € einschließlich Skript (alle Informationen Stand 2008).
Termine auf Anfrage und nach Vereinbarung!
Frau Jung arbeitet eigenverantwortlich und organisatorisch völlig unabhängig von ars curandi. Die Empfehlung beruht auf persönlicher Bekanntschaft und vielen positiven Rückmeldungen von Kollegen, die ihren "Heilpraktiker für Psychotherapie" auf diesem Wege erlangt haben.
Kontakt
Carola Jung
Mörscherstr. 11
76287 Rheinstetten
Tel. 0721 5164981
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