Homöopathie Karlsruhe

Informationen zur gesundheitsamtlichen Heilpraktiker-Überprüfung

und Checkliste zu Heilpraktikerverbänden

Heilpraktiker-Erlaubnis

Untersuchung Die Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Zulassung bedarf einer amtlichen Erlaubnis. Die formalen Voraussetzungen für eine Erlaubnis, als Heilpraktiker praktizieren zu dürfen, sind das Wenigste:
Wohnsitz in Deutschland, Gesundheitszeugnis (d.h. keine Krankheiten, die einer verantwortlichen Berufsausübung im Wege stehen, bspw. keine Suchterkrankung), Führungszeugnis (keine Vorstrafen), abgeschlossene Schulausbildung (Minimum Hauptschule), abgeschlossenes 25. Lebensjahr. Die eigentliche Schwelle ist die gesundheitsamtliche Heilpraktiker-Überprüfung (für Suchmaschinen: Heilpraktikerprüfung, Heilpraktiker-Prüfung), die i.d.R. ebenfalls erst ab dem 25. Lebensjahr abgenommen wird. Die Heilerlaubnis kann unter bestimmten Umständen auch entzogen werden.

Heilpraktiker-Überprüfung durch das Gesundheitsamt

GesundheitsamtDie amtliche Prüfung ist relativ streng. In der Gesamtstatistik aller Bewerber beträgt die Durchfallquote der schriftlichen und mündlichen Prüfung um die 80%. Wer sich gut und systematisch vorbereitet und wirklich will (bei der Mehrzahl unserer Schüler der Fall), sollte deutlich über 80% Chance haben, die gesamte Prüfung im ersten Anlauf zu bestehen. Die Durchfallquote sollte daher weniger abschrecken als dazu helfen, die eigene Motivation zu überprüfen.

   Warum eine Überprüfung in unserem Sinne ist

Moos Die strenge Auswahl ist, da kein bestimmter Ausbildungsweg vorgeschrieben ist, durchaus im Sinne des Berufes. Die Heilpraktiker-Überprüfung stellt eine medizinische Grundqualifikation sicher, mit Kenntnissen insbesondere zu Aufbau und Funktion der Organsysteme, Krankheitslehre, Laborwerten, Untersuchungsmethoden und Krankheitserkennung, Orientierung zu konventiell üblichen Behandlungen, Praxishygiene, Erstversorgung von Notfällen und rechtlichen Grundlagen. Die damit gesicherten Kenntnisse verhindern vor allem, dass Patienten durch Dilettanten Schaden erleiden und das öffentliche Bild des Berufs geschädigt wird. Jeglicher Verdachtsmoment einer gefährlichen Erkrankung verpflichtet den Heilpraktiker zu weiteren Untersuchungen und je nach Fall zur sofortigen Weiterleitung an einen Arzt oder eine Klinik. Aus diesem Grund muss ein Heilpraktiker jeden Hinweis auf möglicherweise gefährliche Vorgänge im Körper erkennen und zuordnen können. Außerdem liegt es in unserem Eigeninteresse, Patienten nicht nur naturheilkundlich, sondern gesamtmedizinisch kompetent beraten zu können.

   Ablauf der Prüfung

Karlsruher Zeit Die Heilpraktiker-Überprüfung wird in einen schriftlichen Teil mit Multiple-Choice-Verfahren und einen mündlichen Teil unterteilt. Nur wer den schriftlichen Teil besteht, wird zum mündlichen Teil zugelassen, den auch ein Heilpraktiker als sog. Beisitzer begleitet. Beim Nicht-Bestehen eines Teils der Prüfung muss die gesamte Prüfung wiederholt werden. Nach dem dritten Versuch kann das Gesundheitsamt den Antrag auf Heilerlaubnis und eine erneute Überprüfung ablehnen. Neben der inhaltlichen Vorbereitung ist auch eine gewisse psychologische Vorbereitung, bspw. durch wiederholte "Prüfungssimulationen" hilfreich.

In Karlsruhe werden Prüfungen zweimal jährlich, im Frühjahr und Herbst durchgeführt. Laut einem Informationsblatt des Karlsruher Gesundheitsamt, Stand 2009, betragen die dortigen Gebühren: 117,- Euro für die schriftliche Überprüfung, nach Bestehen derselben werden 210,- für die mündliche Prüfung inkl. Beisitzerauslagen hinzugerechnet, danach je nachdem 160,- für eine Erlaubniserteilung oder 113,- für einen Ablehnungsbescheid. Die Antragrücknahme kostet 28,- , unentschuldigtes Fernbleiben 117,- bzw. 210,- Euro.

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt regional unterschiedlich entweder beim Ordnungsamt oder direkt beim zuständigen Gesundheitsamt des Wohnortes (Hauptwohnsitz). Dort erfahren Sie auch die genauen Modalitäten inklusive der Kosten bzw. Gebühren der Heilpraktiker-Überprüfung und Anmeldefristen. Prüfungsort sind die Gesundheitsämter in Karlsruhe, Mainz, Heilbronn, Tübingen usw.

Berufsbezeichnung: nur "Heilpraktiker" oder "Heilpraktikerin"

Praxisschild Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Zulassung ist an die gesetzlich festgelegte Berufsbezeichnung "Heilpraktiker" gebunden. Die weibliche Form ist natürlich möglich. Bezeichnungen wie Kinderheilpraktiker, Sportheilpraktiker dürfen (obwohl zweifelhafte Institute dies als Ausbildung anbieten) beruflich nicht verwendet werden. Sie dürfen sich auch nicht "Homöopath" oder "Akupunkteur" nennen, die angewendeten Therapieverfahren (also "Homöopathie", "Akupunktur" usw.) dürfen auf Praxisschild und Briefpapier selbstverständlich genannt werden. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sollten jedoch, soweit keine weitere Erläuterung folgt, nur allgemeinverständliche Begriffe verwendet werden.

Deutschland und Europa

Europa Die Heilpraktiker-Erlaubnis gilt innerhalb Deutschlands. Andere Länder haben ihre eigenen Gesetze, die von Kurierfreiheit (England) über Duldung (Spanien, Portugal) und Therapeutenregister für bestimmte Therapieverfahren (bspw. Homöopathen-Register in Norwegen) bis zum Arztvorbehalt jeglicher heilkundlichen Tätigkeit (Frankreich, Österreich) und hin zu grob vergleichbaren Regelungen (Heilpraktiker in der Schweiz) reichen. Die Heilerlaubnis eines deutschen Gesundheitsamtes ist daher nur für Deutschland relevant. Alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind verpflichtet, Sicherheit und Schutz der Patienten zu gewährleisten. Auf welche Weise dies geschieht, obliegt weitgehend den einzelnen Nationalstaaten. Änderungen der Gesetzeslage sind im Auge zu behalten.

Heilpraktiker-Verband: wenn ja, welcher?

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Hände

Gute Arbeit von Heilpraktikerverbänden ist existenziell wichtig: Nur Verbände können uns politisch vertreten und sich für Fortbestand und Weiterentwicklung des Heilpraktikerberufs einsetzen. Außerdem stehen gute Verbände ihren Mitgliedern bei der Praxisgründung und Praxisführung und bei vielen praktischen und rechtlichen Fragen zur Seite. Entscheidend sind nicht die Sonntagsreden mancher Verbandsfunktionäre, entscheidend ist die tatsächliche Arbeit des jeweiligen Verbandes. Einzelne Organisationen sind leider mehr Kundenbindungs- und Profilierungsapparate und tun für den Beruf, außer schönreden und sich bedienen, nur wenig - was für eine fatale Situation! Dies spiegelt allerdings den politischen Schlaf an der Basis, auch von dort muss sich etwas bewegen. Schauen Sie daher kritisch.

Wenn Sie allerdings eine gute Organisation gefunden haben, kann ein Beitritt schon während der eigenen Ausbildung sinnvoll sein, um sich frühzeitig auf den Beruf und die verschiedenen Aspekte der Praxisführung vorzubereiten. Schüler und Praxisanfänger zahlen oft nur ermäßigte Mitgliedsbeiträge. Hier eine Checkliste, die Ihnen bei der Auswahl helfen könnte:

  1. Ist Ihre Organisation eine Fachgesellschaft oder ein Heilpraktiker-Berufsverband?
    --- Nur Letztere dürfen und können sich für Ihre konkreten beruflichen Interessen einsetzen. Gemeinnützige Vereine und Fachgesellschaften haben eigene Aufgabenfelder, sie verlieren jedoch ihren Steuervorteil, sobald sie sich für Berufe einsetzen.
  2. Werden Sie unterstützt in Fragen der Praxisführung, auch der wirtschaftlichen Praxisführung und der Abrechnung? Ermöglicht Ihr Verband günstige Versicherungen?
  3. Bietet Ihr Heilpraktikerverband Ihnen kompetente Ansprechpartner? Fühlen Sie sich mit den von Ihnen angewendeten Therapieverfahren fachkompetent vertreten?
  4. Auf welche Weise unterstützt Ihr Verband Ihre Professionalisierung als Heilpraktiker/in?
    --- Professionalisierung bedeutet, auf der Grundlage solider Fachkenntnisse und regelmäßiger Fortbildung auch den äußeren Rahmen von Organisation, Praxisführung und Auftritt im Einklang mit Patientenbedürfnissen, gesellschaftlichem Kontext und der eigenen persönlichen Entwicklung stimmig und wirtschaftlich tragfähig zu gestalten.
  5. Betreibt ihr Verband -- ggf. in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen -- eine nachvollziehbare Qualitätspolitik, die auch Fortbildungen anderer Veranstalter anerkennt?
  6. Ist Ihr Heilpraktikerverband überwiegend ein Wirtschaftsbetrieb mit Ausbildungsstätten und ein Kundenbindungs-Instrument? Oder wirkt er als tatkräftige berufsständische Interessenvertretung?
    --- Das Argument: "Nur durch unseren Verband gibt es gute Aus- und Fortbildung" zählt allenfalls bei Seminaren in Pioniergebieten, wie derzeit der Fortbildung von Dozenten und Supervisoren oder bei neuen Therapierichtungen. Im Bereich von Heilpraktikerschulen und normalen Fachfortbildungen gibt es längst genügend freie Anbieter! Schulbetriebe und Kongresse machen einen Verband noch nicht zum "bösen Kapitalisten", sie binden jedoch viele Kräfte und verstärken Konkurrenz statt Zusammenarbeit der Verbände. Sehr kritisch zu sehen ist auch die Finanzierung von Kongressen durch Industrie-Aussteller, von denen ein Verband in der Folge abhängig wird. Bei Ärzten werden industriefinanzierte Fortbildungen ggf. nicht mehr anerkannt.
  7. Setzt Ihr Verband vor allem auf Eigenprofilierung oder setzt er auf Netzwerke mit anderen Organisationen?
  8. Fördert Ihr Verband auch den regionalen kollegialen Austausch?
  9. Wird ein kollegialer Umgang gepflegt und ist eine demokratische Kultur spürbar?
  10. Sind die Strukturen (auch die finanziellen) transparent und wird Kritik ernst genommen?
  11. Erhalten Sie regelmäßig Informationen zu rechtlichen und politischen Entwicklungen, die für Ihre Tätigkeit als Heilpraktiker/in wichtig sind?
  12. Auf welche Weise setzt Ihr Heilpraktikerverband sich für den Erhalt naturheilkundlicher und homöopathischer Arzneimittel ein?
  13. Bietet Ihr Verband Hilfestellungen für ihre Patienten, wenn die Kostenerstattung durch private Krankenversicherung hinter den vertraglichen Erwartungen zurückbleibt?
  14. Setzt sich Ihr Verband glaubwürdig für Ihre konkreten Interessen ein und hat darüber hinaus den größeren Horizont der Therapiefreiheit und freien Therapiewahl als Bürgerrecht auf dem Schirm?
  15. Hat ihr Verband eine Vision und verfolgt er eine Strategie, welche dem Heilpraktikerberuf neben der größer werdenden Anzahl naturheilkundlicher und homöopathischer Ärzte eine tragfähige Perspektive gibt? Oder wird nur der Mythos des irgendwie wissenschaftlich nicht fassbar Heilkundigen gepflegt?
  16. Liefert Ihr Verband Argumentationshilfen in der gesellschaftlichen Kontroverse um Naturheilkunde, Homöopathie und Methodik der Medizinforschung? Liefert er Infos, die Sie auch Ihren Patienten zur Verfügung stellen können?
  17. Behält Ihr Heilpraktikerverband neben nationalen politischen und rechtlichen Entwicklungen auch im Auge, was derzeit von Europa, von der Europäischen Union kommt?
  18. Unterhält Ihr Verband Verbindungen zu europäischen Organisationen, oder wird Deutschland für eine Insel gehalten?

Hochglanz-Flyer werden Ihnen hierzu keine Auskunft geben, eher schon Gespräche mit erfahrenen Kollegen und Ihr eigenes Gespür. Diese Zeit sollten Sie sich nehmen, falls nötig auch für einen Verbandswechsel.

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