Erstveröffentlichung in der "Naturheilpraxis" 09/2003
Homöopathische Behandlungen: Zeitaufwand und Honorar
zwei Umfragen des VKHD (Verband klassischer Homöopathen Deutschlands e.V.)
Immer noch gibt es einige Unsicherheiten bei der Rechnungstellung, gegebenenfalls auch bei der Erstattung homöopathischer Leistungen. Deutlich mehr Spielraum zu unseren Gunsten haben wir durch den Hinweis zu Ziffer 2 in der Neuauflage des Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), dass die ‘Beträge als Durchschnittswert für einen 30-minütigen Zeitaufwand’ zu verstehen sind. Doch nicht selten entsteht Verwirrung, sei es wegen des Zeitfaktors oder durch die weiterhin fehlende Differenzierung im GebüH zwischen akut und chronisch sowie zwischen Erst- und Folgeterminen. Als Heilpraktikerverband bemühen wir uns im Einzelfall um Klärung durch Schriftwechsel und Gespräche mit Patienten, Leistungsträgern und Behandlern. Darüber hinaus ermittelt der VKHD, in welchem Rahmen homöopathische Behandlungen tatsächlich durchgeführt werden.
Im Jahre 2001 befragte der VKHD
seine laut Aufnahmeantrag ‘überwiegend homöopathisch’ praktizierenden
Mitglieder nach den durchschnittlich erhobenen Honoraren, im Sommer
2003 folgte eine Umfrage zum üblichen Zeitaufwand in der Praxis.
Die Honorarumfrage 2001 erbrachte (damals noch in DM) folgende
Ergebnisse: Die homöopathisch Erstanamnese einer chronischen Krankheit
kostet inklusive Fallanalyse durchschnittlich € 131,- , ein Folgetermin
(chronisch) € 43,- und eine Akutbehandlung € 45,-. Wie zu erwarten, gab
es einige Schwankungen, die unter anderem regional bedingt und von der
Zahl bisheriger Praxisjahre abhängig waren. Der Anteil homöopathischer
Behandlung in den befragten Praxen lag, in regionalen Durchschnitten
ausgedrückt, zwischen 92 und 100%.
Unsere aktuelle Umfrage zum Zeitaufwand erfolgte ebenso aus allgemeinem Interesse wie auch um Hintergrundinformation zu Abrechnungsfragen zu gewinnen. Beispielsweise begründete eine Versicherung ihre magere Erstattung damit, dass laut Hinweis zu GebüH Ziffer 2 eine halbe Stunde der durchschnittliche Zeitaufwand für die entsprechende Leistung sei und berief sich dabei ausgerechnet auf ihre ‘beratende Heilpraktikerin’. In einem anderen Falle forderte der Ehemann einer kassenversicherten, also selbst zahlenden Patientin einen Teil des bereits beglichenen Honorars zurück mit der Begründung, dass Zeitaufwand nach Sprechstunde vollkommen unüblich sei. Wir konnten mit einer verbandlichen Stellungnahme helfen und vor Gericht kam es zu einem Vergleich weitestgehend zu Gunsten der behandelnden Kollegin, doch nicht zu einem wirklich für uns brauchbaren Musterurteil.
Mit den Ergebnissen der aktuellen Umfrage können wir nun
statistisch untermauern, was jedem praktizierenden Kollegen und jeder
Kollegin längst bewusst ist: homöopathische Behandlungen gehen nicht im
Schnelldurchlauf und Fallanalysearbeiten nach Patientenkontakt sind die
Regel, keine Ausnahme. Für Anfänger mag es tröstlich sein, dass sich
der Zeitaufwand nach Patientenkontakt im Laufe der Zeit erheblich
reduziert, doch auch erfahrene KollegInnen sich nicht alles aus dem
Ärmel schütteln. Auch nach mehr als drei Jahren Praxiserfahrung kann
der reinen Sprechzeit im Schnitt nochmals gut die Hälfte dieser Zeit
für Fallanalysearbeiten nach Patientenkontakt hinzugerechnet werden,
und das ist keineswegs nur bei Erstanamnesen so. Gerade Folgetermine
benötigen große Sorgfalt, hier ist die Zeitersparnis durch Erfahrung
offenbar am geringsten. Die Gesamtkosten bleiben jedoch in Maßen, da
die Terminintervalle (nach denen wir diesmal nicht fragten) in
chronischen Fällen deutlich größer als bei vielen anderen Verfahren
gesetzt werden können, da in der Regel keine anderen Verfahren parallel
eingesetzt werden, die Arzneikosten gering sind und da gemessen am
Aufwand doch ausgesprochen moderat abgerechnet wird.
Grundsätzlich empfehlen wir, bei Verwendung von GebüH Ziffer 2
den erbrachten Zeitaufwand anzugeben, am besten sowohl die reine
Sprechzeit wie auch den Gesamtaufwand. Die Patienten sollten vor
Behandlungsbeginn über die ungefähr zu erwarteten Gebühren aufgeklärt
werden und wir sollten uns weiterhin hüten, vorab eine ‘problemlose’
Erstattung zu versprechen. Textvorschläge für Erstanamnese, Akut- und
Folgetermine (wie wir sie für Folgeauflagen des GebüH bereits den DDH
vorschlugen) und ausführliche Abrechnungstipps finden Sie in unserem
Mitglieder-Handbuch.
Doch nun die Auswertung unserer letzten Umfrage:
1. VKHD-Mitglieder mit drei und mehr Jahren homöopathischer Praxiserfahrung
| Ich schätze in meiner Praxis folgende Durchschnittswerte | Zeitaufwand im direkten Patientenkontakt | Zeitaufwand für Fallanalysearbeiten nach Patientenkontakt |
| Erstanamnese, chronisch - | 115 Minuten | 66 Minuten |
| Folgeanamnese - | 45 Minuten | 24 Minuten |
| Akutanamnese - | 28 Minuten | 13 Minuten |
2. VKHD-Mitglieder mit weniger als drei Jahren homöopathischer Praxiserfahrung
| Ich schätze in meiner Praxis folgende Durchschnittswerte | Zeitaufwand im direkten Patientenkontakt | Zeitaufwand für Fallanalysearbeiten nach Patientenkontakt |
| Erstanamnese, chronisch - | 120 Minuten | 122 Minuten |
| Folgeanamnese - | 50 Minuten | 38 Minuten |
| Akutanamnese - | 31 Minuten | 25 Minuten |
Bei alledem ist uns bewusst, dass es sehr verschiedene Stile des Praktizierens gibt. Jede Statistik schert über einen Kamm, was im Einzelfall recht unterschiedlich aussehen kann. Doch damit, dass Auswertungsarbeiten nach Patientengespräch unüblich seien oder dass 30 Minuten ein Durchschnittswert für den Gesamtaufwand sei, wird sich so schnell niemand mehr herausreden können.
Carl Classen (VKHD-Vorstand)
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