Doppelmittel oder Einzelmittel
Zusammenfassung
Hahnemann diskutiert in einer Reihe von Briefen an Bönninghausen die Gabe so genannter Doppelmittel, also von zwei homöopathischen Einzelmitteln zeitgleich oder in kurzfristigem Wechsel. Fast wäre diese Option in die fünfte Organon-Auflage mit aufgenommen worden. Neben Bönninghausen experimentierte offenbar auch Hahnemann selbst damit.
Heilpraktiker Herbert Hollitzer zog in der "Volksheilkunde" 2/2005 daraus den Schluss, die Einzelmittelgabe sei ein Dogma, dem mehr pädagogische oder politische als praktische Erwägungen zugrunde liegen. Hahnemann könne daher nicht als kompromissloser Vertreter einer Einzelmittelhomöopathie gegen die Komplexmittelhomöopathie herangezogen werden.
Carl Classen bestätigt in seinem Artikel "Heilen oder Recht haben" die oft überraschend 'undogmatische' Flexibilität in Hahnemanns Arbeitsweise. Dann weist er jedoch auf die Notwendigkeit der Nachvollziehbarkeit der Mittelreaktion hin, die als Entscheidungsgrundlage zu weiteren Vorgehen bei jeglicher Folgekonsultation von essentieller Bedeutung ist.. Das ohnehin schon schwierige Gebiet der Verlaufsbeurteilung wird durch die Gabe von zwei, erst recht von noch mehr Mitteln stark kompliziert. Die praktische Arbeit folgt dann bald keinen transparenten Kriterien mehr, sondern wird leicht zur bloßen Empirie.
Der viel zitierte Satz "Wer heilt, hat Recht" möchte in der Regel Toleranz signalisieren, kann jedoch einer tieferen Betrachtung im Wege stehen, da er Ebenen vermischt.
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