Doppelmittel oder Einzelmittel

Zusammenfassung

Hahnemann diskutiert in einem Briefwechsel mit Bönninghausen die Gabe so genannter Doppelmittel, also von zwei homöopathischen Einzelmitteln zeitgleich oder in kurzfristigem Wechsel. Fast wäre diese Option in die fünfte Organon-Auflage mit aufgenommen worden. Neben Bönninghausen experimentierte, wenngleich wohl nur kurze Zeit, auch Hahnemann selbst damit.
Heilpraktiker Herbert Hollitzer zog in der „Volksheilkunde“ 2/2005 den Schluss, die Einzelmittelgabe sei ein Dogma, dem mehr pädagogische oder politische als praktische Erwägungen zugrunde liegen. Hahnemann könne daher nicht als kompromissloser Vertreter einer Einzelmittelhomöopathie gegen die Komplexmittelhomöopathie herangezogen werden.
Carl Classen bestätigt in seinem Artikel „Heilen oder Recht haben“ die oft überraschend ‚undogmatische‘ Flexibilität in Hahnemanns Arbeitsweise. Zugleich weist er auf das ganz praktische Problem der Nachvollziehbarkeit der Arzneireaktion hin. Deren richtige Interpretation ist die zentrale Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen. Das manchmal nicht ganz einfache Gebiet der Verlaufsbeurteilung wird durch die Gabe von zwei oder mehr Mitteln unnötig kompliziert. Die praktische Arbeit folgt dann häufig keinen transparenten Kriterien mehr, sondern wird zur ungefähren Empirie.
Der viel zitierte Satz „Wer heilt, hat Recht“ möchte Toleranz signalisieren, kann jedoch aufgrund der implizieten Ebenenvermischung einer tieferen Betrachtung im Wege stehen.

PDF-Versionen beider Beiträge:

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