Heilpraktiker im Gesundheitswesen – acht Gründe für einen besonderen Beruf

(2016, neu bearbeitet 2026)

Patientinnen und Patienten wünschen häufig Ergänzungen zur regulären Gesundheitsversorgung und, wo möglich, auch andere therapeutische Wege. Eine besondere Stellung hat dabei der Heilpraktikerberuf. Ein Beruf mit besonderer Verantwortung, an dem sich gelegentlich auch kontroverse Diskussionen entzünden.

Einzelne Vorfälle hatten Anlass gegeben für ein vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragtes und 2024 veröffentlichtes „Empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen“. Im Ergebnis trug das Gutachten klar zur Versachlichung der aufgeworfenen Fragen bei. Für pauschale Behauptungen einer generellen Patientengefährdung fand es keine belastbare Grundlage und bescheinigt sogar "eine wesentliche Ergänzung zur konventionellen medizinischen Versorgung". Es zeigt jedoch ebenso Entwicklungsmöglichkeiten.

Ich erlaube mir weiterhin einen persönlichen Blick auf den Heilpraktikerberuf. Diesen verbinde ich in der vorliegenden Textfassung mit Befunden des Gutachtens, aber auch mit anderweitigen Forschungen zu verwandten Fragestellungen.

1. Ein Beruf, in den viele mit Lebens- und Berufserfahrung einsteigen

Der Heilpraktikerberuf ist kein einheitlich vorgezeichneter Karriereweg. Die meisten kommen erst nach einer anderen beruflichen Tätigkeit zur Heilkunde. Häufig sind es sehr persönliche Erfahrungen mit Gesundheit, Krankheit und besonderen Therapien, die ein Interesse an natürlichen Heilweisen wecken. Auch der Wunsch nach einer individuelleren Arbeit mit Patientinnen und Patienten kann eine Rolle spielen.

Die Vielfalt der Erfahrungswege ist eine Stärke, bedeutet aber auch Verantwortung: Als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker darf sich nur bezeichnen und tätig werden, wer eine gesetzlich vorgeschriebene Kenntnis- und Fähigkeitsüberprüfung bestanden hat (§ 2 HeilprG und Prüfungsleitlinien). Einen staatlich geregelten, einheitlichen Ausbildungsweg gibt es nicht. Das empirische Gutachten bestätigt ausdrücklich die unterschiedlichen Qualifikations- und Ausbildungswege innerhalb des Berufsstandes.

Umso wichtiger sind eine fundierte Ausbildung, die amtsärztliche Überprüfung, die Weiterbildung und kontinuierliche Fortbildung auch während der Berufstätigkeit sowie die Achtung der eigenen Grenzen.

2. Lernen endet nicht mit der Heilpraktikerüberprüfung

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker arbeiten in einem Beruf, in dem eigenverantwortliche Fortbildung eine zentrale Rolle spielt. Das Gutachten dokumentiert eine ausgeprägte Fortbildungsaktivität. Besonders hoch war diese bei Mitgliedern von Berufsverbänden. Diese absolvierten im Untersuchungszeitraum durchschnittlich 5,29 Fort- und Weiterbildungen pro Jahr, gegenüber 3,98 bei Nichtmitgliedern. Hinzu kommt ein erheblicher zeitlicher Aufwand für das eigenständige Selbststudium.

Berufsverbände und Fachorganisationen haben demnach einige Bedeutung für die Qualitätssicherung. Hinweisen dürfen wir auch auch auf die im Gutachten nicht diskutierten Qualifizierungs- und Zertifizierungssysteme von Organisationen im Heilpraktikerbereich. Wo der Staat keinen einheitlichen Ausbildungsweg vorgibt, gewinnen Eigenverantwortung, fachliche Standards, Fortbildung und kollegialer Austausch besonderes Gewicht.

3. Heilpraktiker arbeiten ergänzend – nicht als Ersatz für Ärzte

Eine zentraler Aspekt verantwortungsvoller heilpraktischer Tätigkeit ist, die eigenen Möglichkeiten und Grenzen zu kennen. Heilpraktiker dürfen zwar selbstständig Heilkunde ausüben, unterliegen aber gesetzlichen Einschränkungen. Sie müssen erkennen können, wann eine ärztliche Abklärung oder Behandlung erforderlich ist.

Das empirische Gutachten zeigt, dass solche Verweisungen in der Praxis tatsächlich stattfinden. Befragte Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker gaben für die Jahre 2017 bis 2022 durchschnittlich etwa fünf Verweisungen pro Jahr in ärztliche Behandlung an. Wegen der rückblickenden Erhebung sind diese Zahlen allerdings nur als Schätzwerte zu verstehen.

Auch Kooperation findet statt: Rund 31 Prozent der Befragten mit allgemeiner Heilpraktikererlaubnis berichteten von einer Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, obwohl diese aufgrund der ärztlichen Berufsordnung nur eingeschränkt möglich ist. Hinzu kommen Kontakte und Kooperationen mit anderen therapeutischen Berufen, etwa der Physiotherapie und mit Hebammen.

Das entspricht einem Verständnis des Heilpraktikerberufs nicht als Gegenmodell zur ärztlichen Medizin, sondern als eigenständiges komplementäres Angebot mit klaren Verantwortungsgrenzen.

 

4. Ergänzung der ambulanten Gesundheitsversorgung mit aktiverer Rolle der Patient/inn/en

Eine Ergänzung der ambulanten Versorgung

Genau diese Funktion hebt das BMG-Gutachten in seiner Schlussbetrachtung hervor. Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker seien hauptsächlich im Bereich der komplementären und alternativen Medizin tätig und stellten damit eine „wesentliche Ergänzung zur konventionellen medizinischen Versorgung“ dar. Besonders im ambulanten Bereich tragen sie laut Gutachten zur Versorgung bei und kooperierten häufig mit anderen Gesundheitsberufen.

Das ist bemerkenswert, weil diese Einschätzung nicht aus einer berufspolitischen Selbstdarstellung stammt, sondern aus einem im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums erstellten empirischen Gutachten.

Heilpraktiker/innen übernehmen dabei eine andere Rolle als Haus- und Fachärzte. Viele Patientinnen und Patienten suchen komplementäre Behandlungsangebote, Naturheilverfahren oder eine ausführliche individuelle therapeutische Begleitung. Ein qualifizierter Heilpraktiker kann für solche Menschen zugleich Ansprechpartner sein und erkennen, wo die Grenzen heilpraktischer Behandlung erreicht sind.

Eine aktivere Rolle der Patientinnen und Patienten

Heilpraktiker/innen fungieren dabei oft auch als niedrigschwellige Ansprechpartner für Patient/inn/en und können eine Brücke zwischen der Gesundheitspflege medizinischer Laien und ärztlicher Medizin bilden.

Eine britische sozialwissenschaftliche Feldstudie beschreibt, dass die weniger hierarchische Beziehung zu nichtärztlichen Therapeuten die Eigenständigkeit der Patient/inn/en stärken kann. Auch Patienten, die sich mehr der nichtärztlichen Homöopathie zuwandten, nutzten die ärztliche Medizin weiterhin, jedoch selektiver, etwa für Diagnostik, Untersuchungen und Überweisungen. Zugleich übernahmen sie eine aktivere Rolle in ihrer Gesundheitsversorgung. Auch Ärzten gegenüber traten sie selbstbewusster und mit einem stärkeren Anspruch auf gleichberechtigte Beteiligung auf (Barry, 2003).

Verfahrensübergreifende Untersuchungen beschreiben die Nutzung komplementärmedizinischer Angebote auch als Form aktiven Selbstmanagements. Patienten berichteten, dadurch mehr persönliche Kontrolle über ihre Erkrankung zu gewinnen und sich stärker als eigenständig Handelnde in ihrer Gesundheitsversorgung zu erleben (Bann et al, 2010).

Ein weiterer interessanter, im BMG-Gutachten nicht berücksichtigter Forschungsgegenstand wäre die Frage, in welchem Umfang Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen unser Gesundheitswesen – und bei der Ausbildung auch den Staat – finanziell entlasten.

5. Zeit, Gespräch und individuelle Begleitung

Ein traditionelles Merkmal heilpraktischer Praxis ist der vergleichsweise große Raum für Anamnese und Gespräch. Zuhören, individuelle Lebensumstände wahrnehmen und Patientinnen und Patienten aktiv in Entscheidungen einzubeziehen: Gerade das steht nicht im Gegensatz zu medizinischer Verantwortung.

Insbesondere Menschen mit länger bestehenden und chronischen Beschwerden suchen häufig nach einer solchen ergänzenden Begleitung. Ausführliche Anamnesen und Individualisierung der Behandlung – oder auch besondere Diagnostik und Testverfahren – ersetzen dabei keine erforderliche fachärztliche Diagnostik. Heilungsversprechen verbieten sich fachlich wie rechtlich. Eine verantwortungsvolle heilpraktische Praxis verbindet deshalb persönliche Zuwendung mit der Fähigkeit, die eigenen fachlichen und rechtlichen Grenzen zu erkennen.

Die Motive von Patientinnen und Patienten, eine Heilpraktikerbehandlung aufzusuchen, untersuchte eine Studie der Fresenius Hochschule (2020). An erste Stelle standen demnach genügend Zeit für die Gespräche und das Gefühl, ernst genommen zu werden. Auch die Zufriedenheit mit den Behandlungergebnissen fiel laut Fresenius-Studie gut aus.

Eine britische Studie (Eyles, Leydon et al, 2011) nennt als Motiv, homöopathische Behandler aufzusuchen, unter anderem Augenhöhe, also eine gleichwertige und kooperative Beziehung („equal and collaborative relationship“), eine andere (Walach et al, 2009) den Wunsch, Veranwortung und Kontrolle über die eigene Gesundheits zu behalten („wish to be in charge of their own health“).

Persönliche Ansprache und persönliche Verantwortung gewinnen neue Bedeutung in einer Zeit, in der Gesundheitsinformationen zunehmend über Influencer, „Medfluencer“ und KI vermittelt werden. Die unmittelbare therapeutische Beziehung zwischen einem konkreten Patienten und einem unmittelbar verantwortlichen Behandler erhält damit eine zusätzliche Qualität – ein Aspekt, den das Gutachten noch nicht thematisiert.

6. Vielfalt der Methoden – und die Verantwortung, sie kritisch einzuordnen

Das Spektrum heilpraktischer Verfahren ist groß. Es reicht von naturheilkundlichen und manuellen Verfahren bis zu verschiedenen komplementärmedizinischen Methoden. Gerade diese Vielfalt macht eine differenzierte Betrachtung notwendig.

Was das Gutachten leisten kann – und was nicht

Das BMG-Gutachten beinhaltet keine Wirksamkeitsstudien zu  einzelnen Verfahren. Die Gutachter stellen ausdrücklich fest, dass die primär angewendete Methode der Online-Befragung und Desktop-Recherche keinen vollständigen, statistisch belastbaren Gesamtüberblick über Erfolge und Risiken heilpraktischer Behandlungen erlaubten.

Bei der Untersuchung möglicher Risiken gingen die Gutachter allerdings weit über Desktop-Recherchen hinaus. Für eine systematische Beurteilung einzelner therapeutischer Verfahren besteht dennoch weiterer Forschungsbedarf. Entscheidend ist: Das Studiendesign muss zur jeweiligen Fragestellung passen.

Freiheit verlangt Verantwortung

Die große Freiheit des Heilpraktikerberufs bedingt auch Grenzen. Die Freiheit, unterschiedliche therapeutische Verfahren anzuwenden, verpflichtet zugleich dazu, Patienten über die grundlegende Vorgehensweise, den erwarteten Nutzen und bekannte Risiken zu informieren. Abweichungen vom medizinwissenschaftlichen Konsens sollten transparent bleiben.

Grundlegend ist die medizinische Sorgfaltspflicht. Für Heilpraktiker/innen gelten hierbei die gleichen rechtlichen Maßstäbe wie für Ärzt/innen.

Allgemein und insbesondere bei schweren oder lebensbedrohlichen Erkrankungen darf eine komplementäre Behandlung notwendige ärztliche Diagnostik und Therapie nicht verzögern oder ersetzen.

 

7. Sind Heilpraktikerbehandlungen u. U. eine Gefahr für Patient/inn/en?

Gerade diese Frage – genauer gesagt: die Vermutung einer Patientengefährdung – war ein zentraler Punkt der politischen Diskussion. Die Gutachter widmeten ihr daher besonders umfangreiche Recherchen. Im Ergebnis liefert das empirische Gutachten zwar keine vollständigen Zahlen, aber erstmals eine wesentlich breitere Datenbasis.

Vertiefte Recherchen zu sicherheitsrelevanten Vorfällen

Die umfassenden Online-Befragungen von Heilpraktiker/innen waren nur ein erster Schritt. Sie ergaben kaum Hinweise auf relevante Vorfälle. Auch bei Berufsverbänden wurde nachgefragt.

Die Gutachter verließen sich jedoch nicht auf solche Selbstauskünfte, sondern befragten bundesweit die Gesundheitsämter. Dabei wurden einige Einzelfälle ermittelt. Aufgrund der sehr geringen Anzahl sowie der von Amt zu Amt unterschiedlichen Datenerfassung war jedoch keine statistisch belastbare Auswertung möglich.

In einem weiteren Schritt recherchierten die Gutachter weitreichende Quellen zu strafrechtlichen Ermittlungen und Verurteilungen, soweit Daten vorlagen, sogar bis in das Jahr 1949 zurückgehend. Mit einem ähnlichen Ergebnis: Es fanden sich recht wenige Einzelfälle, die insgesamt keine belastbare statistische Bewertung des Berufsstandes erlaubten. Teilweise war nicht einmal feststellbar, ob die Verfahren tatsächlich zugelassene Heilpraktiker oder Personen ohne Heilpraktikererlaubnis betrafen.

Zwischenbilanz zur Patientensicherheit

Das BMG-Gutachten zeigt nicht etwa, dass Patientengefährdungen nicht vorkommen würden. Aber trotz sehr umfassender Recherchen -- bis hin zu strafrechtlichen Ermittlungen -- fanden die Gutachter keinerlei Hinweise, die Behauptungen über eine generelle Gefährlichkeit des gesamten Heilpraktikerberufs begründen könnten.

Die Heilpraktikerüberprüfung und die gesundheitsamtliche Aufsicht sind dabei zunächst nur ein Grundstein der Patientensicherheit. Patientenschutz und Sicherheit verlangen darüber hinaus regelmäßige Weiterbildung, Verantwortungsbewusstsein, eine kritische und ethische Reflexion der eigenen Tätigkeit, Kenntnis der eigenen Grenzen sowie die Bereitschaft, Patienten gegebenenfalls an Ärzte oder andere Fachpersonen weiterzuverweisen.

Denn jenseits aller Statistik gilt: Jede vermeidbare Patientengefährdung ist eine zu viel.

8. Ein eigenständiger Beruf mit Entwicklungspotenzial

Das empirische Gutachten zeigt zugleich, wo Weiterentwicklung sinnvoll ist. Die Ausbildung ist heterogen, die amtliche Datenerfassung lückenhaft und viele Qualitätsstandards beruhen bislang wesentlich auf der Eigenverantwortung der Berufsangehörigen und ihrer Verbände.

Darin liegt keine Begründung für Stillstand. Im Gegenteil: Transparente Ausbildungsstandards, qualifizierte Fortbildung, klare Berufs- und Ethikregeln und eine konstruktive Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen können den Heilpraktikerberuf weiterentwickeln und die Patientensicherheit stärken.

Bestehende Ansätze zur Qualitätssicherung

Das Gutachten diskutiert die von verschiedenen Organisationen bereitgestellten, freiwilligen Qualitätsrahmen nicht näher. Dessen ungeachtet nenne ich hier Stiftung für Qualität in der homöopathischen Therapie SQhT als ein – aus meiner Sicht! – beispielhaftes Projekt.

Dafür sprechen die strukturelle Anbieter-Unabhängigkeit, das Drei-Säulen-Konzept mit der Zertifizierung von Therapeut/inn/en, Dozent/inn/en und Supervisor/inn/en sowie der Akkreditierung von Ausbildungsgängen, verbindliche Ethik-Richtlinie und sehr weit gefasste Konsensprozesse.

Ausblick

Fazit und Ausblick

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sind weder Ersatzärzte noch bloße Anbieter einer medizinischen Gegenwelt. Das vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragte empirische Gutachten zeichnet das Bild eines vielfältigen Berufsstandes, der vor allem im komplementären und ambulanten Bereich tätig und in Teilen mit anderen Gesundheitsberufen vernetzt ist.

Viele Heilpraktiker investieren erheblich in Fortbildung und Selbststudium. Sie verweisen Patienten auch in ärztliche Behandlung und arbeiten teilweise mit Ärztinnen, Ärzten und anderen Gesundheitsberufen zusammen. Das Gutachten bezeichnet ihre Tätigkeit als eine wesentliche Ergänzung der konventionellen medizinischen Versorgung.

Andere Studien weisen darauf hin, dass Patient/inn/en in der therapeutischen Beziehung zu nichtärztlichen Behandler/innen mehr Eigenverantwortung für ihre Gesundheit entwickeln können.

Gleichzeitig bleiben Herausforderungen: Es fehlt ein einheitlicher Ausbildungsweg, die Qualitätssicherung beruht zu einem erheblichen Teil auf Eigenverantwortung, und über Nutzen und Risiken vieler angewandter Verfahren fehlen ausreichende Daten.

Gerade daraus ergibt sich eine zeitgemäße Perspektive auf den Heilpraktikerberuf: Nicht unkritische Verteidigung und nicht pauschale Ablehnung führen weiter, sondern Qualifikation, Patientensicherheit, Transparenz, wissenschaftliche Offenheit und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit.

Für Menschen, die diesen Beruf ergreifen möchten, bedeutet das eine besondere Aufgabe. Heilpraktikerin oder Heilpraktiker zu sein heißt, selbstständig und patientennah arbeiten zu können – aber ebenso, Verantwortung zu übernehmen, die eigenen Grenzen zu kennen und ein Berufsleben lang weiterzulernen.

Carl Classen, Karlsruhe 2016
überarbeitet und aktualisiert 2026