Heilpraktiker-Prüfung mit neuen Leitlinien, wir haben uns darauf eingestellt!
Bei den Heilpraktiker-Überprüfungen werden ab Oktober 2018 bundesweit neue Leitlinien angewendet, die die Patientensicherheit verbessern und einen Qualitätsmaßstab bilden sollen. Im Wesentlichen beschreiben die Leitlinien die schon bisher angewendete Durchführung der gesundheitsamtlichen Heilpraktiker-Überprüfungen. Also kein Grund zur Verunsicherung. Teils wird die Prüfung, vor allem im mündlichen Teil, etwas praxisbezogener. Wir haben uns längst darauf eingestellt!
Zum Ausräumen möglicher Unklarheiten trafen Herr G. Kumnenis und ich uns am 21.6.18 zu einem persönlichen Gespräch mit den verantwortlichen Personen beim Karlsruher Gesundheitsamt. Unsere rechtliches und inhaltliches Verständnis der Leitlinien, auch einiger dort etwas unklarer Begriffe, wurde uns vollumfänglich bestätigt. Der Tätigkeit entsprechend sind die Prüfungen anspruchsvoll, aber grundsätzlich ist man durchaus um Fairnis bemüht.
Das Gesundheitsamt wird auch weiterhin keine Therapieverfahren bewerten. Es wird insofern sehr unterschiedliche Behandlungsvorschläge akzeptieren, solange die Patientensicherheit gewährleistet ist und medizinisch erforderliche Maßnahmen nicht verzögert werden. Beibehalten können wir auch unseren Rat, wenn möglich zuerst die medizinische Grundausbildung und Prüfungsvorbereitung zu absolvieren und allzu große zeitliche Überschneidungen mit therapeutisch qualifizierenden Fachausbildungen
zu vermeiden.
Ausführliche Fassung dieses Artikels, Stand 22.6.2018 (PDF):
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