Heilpraktiker-Prüfung mit neuen Leitlinien, wir haben uns darauf eingestellt!

Seit Oktober 2018 werden Heilpraktiker-Überprüfungen nach bundesweit verbindlichen Leitlinien durchgeführt, die die Patientensicherheit verbessern und einen Qualitätsmaßstab bilden sollen. Inhaltlich präzisierten und konkretisierten die 2018 inkraft getretenen Leitlinien die bereits seit 1992 geltenden Leitlinien. Teils wurde die Prüfung, vor allem im mündlichen Teil, etwas praxisbezogener. Basis dafür war eine 2017 inkraft getretene Änderung von § 2 Heilpraktikergesetz, das eine Überprüfung auch der „Fähigkeiten“ künftiger Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker erfordert. Eine eigentliche Fachprüfung in heilpraktikertypischen Therapiemethoden ist damit jedoch nicht gemeint, da es hierfür (anders als bspw. in der Schweiz) bislang keine Rechtsgrundlage gibt.

Im Sommer 2018 führten Herr G. Kumnenis (Dura Mater) und ich ein persönliches Gespräch mit dem Karlsruher Gesundheitsamt, das unser rechtliches und inhaltliches Verständnis der neuen Leitlinien vollumfänglich bestätigte. Der Tätigkeit entsprechend sind die Prüfungen anspruchsvoll, aber man ist grundsätzlich um Fairnis bemüht.

Das Gesundheitsamt wird auch weiterhin keine Therapieverfahren bewerten. Es kann nach „Behandlungsvorschlägen“ fragen, wird jedoch sehr unterschiedliche Vorschläge akzeptieren, solange die Patientensicherheit gewährleistet ist und medizinisch erforderliche Maßnahmen nicht verzögert werden.

Weiterhin raten wir, wenn möglich zuerst die medizinische Grundausbildung und Prüfungsvorbereitung zu absolvieren und therapeutisch qualifizierenden Fachausbildungen unmittelbar anzuschließen. Von zu großen zeitlichen Überlappungen raten wir ab.

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