Heilpraktiker im Gesundheitswesen – acht Gründe für einen besonderen Beruf

(2016, neu bearbeitet 2026)

Über den Heilpraktikerberuf wird in bestimmten Abständen kontrovers diskutiert. Einzelne, schwerwiegende Vorfälle haben durchaus berechtigte Fragen nach Patientensicherheit, Ausbildung und Qualitätssicherung aufgeworfen. Daraus wurde mitunter jedoch eine allgemeine und grundsätzliche Kritik am gesamten Berufsstand abgeleitet.

Lange fehlten belastbare Daten, um diese Diskussion auf eine sachliche Grundlage zu stellen. Deshalb ließ das Bundesministerium für Gesundheit das Heilpraktikerwesen erstmals umfassend empirisch untersuchen. Einbezogen in diesen Beitrag ist nun das 2024 vom BMG veröffentlichte „Empirische Gutachten zum Heilpraktikerwesen“. Es zeichnet ein differenziertes Bild eines heterogenen Berufsstandes und liefert zugleich gute Gründe dafür, dass Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker einen Platz im deutschen Gesundheitswesen haben.

1. Ein Beruf, in den viele mit Lebens- und Berufserfahrung einsteigen

Der Heilpraktikerberuf ist kein einheitlich vorgezeichneter Karriereweg. Die meisten kommen erst nach einer anderen beruflichen Tätigkeit zur Heilkunde. Häufig sind es sehr persönliche Erfahrungen mit Gesundheit, Krankheit und besonderen Therapien, die ein Interesse an natürlichen Heilweisen wecken. Auch der Wunsch nach einer individuelleren Arbeit mit Patientinnen und Patienten kann eine Rolle spielen.

Die Vielfalt der Erfahrungswege ist eine Stärke, bedeutet aber auch Verantwortung: Als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker darf sich nur bezeichnen und tätig werden, wer eine gesetzlich vorgeschriebene Kenntnis- und Fähigkeitsüberprüfung bestanden hat (§ 2 HeilprG, Prüfungsleitlinien und Verwaltungsvorschriften). Es gibt dabei keinen staatlich geregelten, einheitlichen Ausbildungsweg. Das empirische Gutachten bestätigt ausdrücklich die unterschiedlichen Qualifikations- und Ausbildungswege des Berufsstandes.

Umso wichtiger sind eine fundierte Ausbildung, die amtsärztliche Überprüfung, die kontinuierliche Fortbildung während der Berufstätigkeit und die Achtung von Grenzen.

2. Lernen endet nicht mit der Heilpraktikerüberprüfung

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker arbeiten in einem Beruf, in dem eigenverantwortliche Fortbildung eine zentrale Rolle spielt. Das Gutachten dokumentiert eine ausgeprägte Fortbildungsaktivität. Besonders ausgeprägt war die Fortbildungsaktivität bei Mitgliedern von Berufsverbänden. Diese absolvierten im Untersuchungszeitraum durchschnittlich 5,29 Fort- und Weiterbildungen pro Jahr, gegenüber 3,98 bei Nichtmitgliedern. Hinzu kommt ein erheblicher zeitlicher Aufwand für das eigenständige Selbststudium.

Berufsverbände und Fachorganisationen haben demnach einige Bedeutung für die Qualitätssicherung. Hingewiesen werden darf auch auf die im Gutachten nicht diskutierten Qualifizierungs- und Zertifizierungssysteme einiger Organisationen. Wo der Staat keinen einheitlichen Ausbildungsweg vorgibt, gewinnen Eigenverantwortung, fachliche Standards, Fortbildung und kollegialer Austausch besonderes Gewicht.

3. Heilpraktiker arbeiten ergänzend – nicht als Ersatz für Ärzte

Eine zentraler Aspekt verantwortungsvoller heilpraktischer Tätigkeit ist, die eigenen Möglichkeiten und Grenzen zu kennen. Heilpraktiker dürfen zwar selbstständig Heilkunde ausüben, unterliegen aber gesetzlichen Einschränkungen und müssen erkennen können, wann eine ärztliche Abklärung oder Behandlung erforderlich ist.

Das empirische Gutachten zeigt, dass solche Verweisungen in der Praxis tatsächlich stattfinden. Befragte Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker gaben für die Jahre 2017 bis 2022 durchschnittlich etwa fünf Verweisungen pro Jahr in ärztliche Behandlung an. Wegen der rückblickenden Erhebung sind diese Zahlen allerdings nur als Schätzwerte zu verstehen. Auch Kooperation findet statt: Rund 31 Prozent der Befragten mit allgemeiner Heilpraktikererlaubnis berichteten von einer Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, obwohl diese aufgrund der ärztlichen Berufsordnung nur eingeschränkt möglich ist. Hinzu kommen Kontakte und Kooperationen mit anderen therapeutischen Berufen, etwa Physiotherapie und Hebammen.

Das entspricht einem Verständnis des Heilpraktikerberufs nicht als Gegenmodell zur ärztlichen Medizin, sondern als eigenständiges komplementäres Angebot mit klaren Verantwortungsgrenzen.

 

4. Ergänzung der ambulanten Gesundheitsversorgung mit aktiverer Rolle der Patient/inn/en

Genau diese Funktion hebt das BMG-Gutachten in seiner Schlussbetrachtung hervor. Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker seien hauptsächlich im Bereich der komplementären und alternativen Medizin tätig und stellten damit eine „wesentliche Ergänzung zur konventionellen medizinischen Versorgung“ dar. Besonders im ambulanten Bereich tragen sie laut Gutachten zur Versorgung bei und kooperierten häufig mit anderen Gesundheitsberufen.

Das ist bemerkenswert, weil diese Einschätzung nicht aus einer berufspolitischen Selbstdarstellung stammt, sondern aus einem im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums erstellten empirischen Gutachten.

Heilpraktiker/innen übernehmen dabei eine andere Rolle als Haus- und Fachärzte. Viele Patientinnen und Patienten suchen komplementäre Behandlungsangebote, Naturheilverfahren oder eine ausführliche individuelle therapeutische Begleitung. Ein qualifizierter Heilpraktiker kann für solche Menschen zugleich Ansprechpartner sein und erkennen, wo die Grenzen heilpraktischer Behandlung erreicht sind.

Heilpraktiker/innen fungieren dabei oft auch als niedrigschwellige Ansprechpartner für Patient/inn/en und bilden eine Brücke zwischen der Gesundheitspflege medizinischer Laien und ärztlicher Medizin. Eine britische sozialwissenschaftliche Feldstudie beschreibt, dass die weniger hierarchische Beziehung zu nichtärztlichen Therapeuten die Eigenständigkeit der Patient/inn/en stärken kann. Auch Patienten, die sich mehr der nichtärztlichen Homöopathie zuwandten, nutzten die ärztliche Medizin weiterhin, jedoch selektiver, etwa für Diagnostik, Untersuchungen und Überweisungen. Zugleich übernahmen sie eine aktivere Rolle in ihrer Gesundheitsversorgung. Auch Ärzten gegenüber traten sie selbstbewusster und mit einem stärkeren Anspruch auf gleichberechtigte Beteiligung auf (Barry, 2003).

Verfahrensübergreifende Untersuchungen beschreiben die Nutzung komplementärmedizinischer Angebote auch als Form aktiven Selbstmanagements. Patienten berichteten, dadurch mehr persönliche Kontrolle über ihre Erkrankung zu gewinnen und sich stärker als eigenständig Handelnde in ihrer Gesundheitsversorgung zu erleben (Bann et al, 2010).

Ein weiterer interessanter, im BMG-Gutachten nicht berücksichtigter Forschungsgegenstand wäre die Fragestellung, in welchem Umfang Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen unser Gesundheitswesen – und bei der Ausbildung auch den Staat – finanziell entlasten.

5. Zeit, Gespräch und individuelle Begleitung

Ein traditionelles Merkmal heilpraktischer Praxis ist der vergleichsweise große Raum für Anamnese und Gespräch. Zuhören, individuelle Lebensumstände wahrnehmen und Patientinnen und Patienten aktiv in Entscheidungen einzubeziehen, sind keine Gegensätze zu medizinischer Verantwortung.

Gerade Menschen mit chronischen oder länger bestehenden Beschwerden suchen häufig nach einer solchen ergänzenden Begleitung. Dabei darf „individuell“ freilich nicht mit einem Heilungsversprechen verwechselt werden. Ebenso wenig ersetzt eine ausführliche Anamnese eine erforderliche fachärztliche Diagnostik. Eine verantwortungsvolle heilpraktische Praxis verbindet deshalb persönliche Zuwendung mit der Fähigkeit, die eigenen fachlichen und rechtlichen Grenzen zu erkennen.

Die Motive von Patientinnen und Patienten, eine Heilpraktikerbehandlung aufzusuchen, untersuchte eine Studie der Fresenius Hochschule (2020). An erste Stelle standen demnach genügend Zeit für die Gespräche und das Gefühl, sich ernst genommen zu fühlen. Auch die Zufriedenheit mit den Behandlungergebnissen fiel laut Fresenius-Studie gut aus. Eine britische Studie (Eyles, Leydon et al, 2011) nennt als Motiv, homöopathische Behandler aufzusuchen, unter anderem Augenhöhe (eine gleichwertige und kooperative Beziehung, „equal and collaborative relationship“), eine andere (Walach et al, 2009) den Wunsch, Veranwortung und Kontrolle über die eigene Gesundheits zu behalten („wish to be in charge of their own health“).

Persönliche Ansprache und persönliche Verantwortung gewinnen neue Bedeutung in einer Zeit, in der Gesundheitsinformationen zunehmend über Influencer, „Medfluencer“ und KI vermittelt werden. Die unmittelbare therapeutische Beziehung zwischen einem konkreten Patienten und einem unmittelbar verantwortlichen Behandler erhält damit eine zusätzliche Qualität – ein Aspekt, den das Gutachten noch nicht thematisiert.

6. Vielfalt der Methoden – und die Verantwortung, sie kritisch einzuordnen

Das Spektrum heilpraktischer Verfahren ist groß. Es reicht von naturheilkundlichen und manuellen Verfahren bis zu verschiedenen komplementärmedizinischen Methoden. Gerade diese Vielfalt macht eine differenzierte Betrachtung notwendig.

Das BMG-Gutachten ist keine Wirksamkeitsstudie dieser Verfahren. Die Gutachter stellen ausdrücklich fest, dass die primär angewendete Methode der Online-Befragung und Desktop-Recherche keinen vollständigen, statistisch belastbaren Gesamtüberblick über Erfolge und Risiken heilpraktischer Behandlungen gewinnen ließ. Zu den Risiken gingen die Gutachter weit über Desktop-Recherchen hinaus, doch für eine systematische Beurteilung einzelner Verfahren besteht weiterer Forschungsbedarf. Das Studiendesign muss zur jeweiligen Fragestellung passen.

Die große Freiheit des Heilpraktikerberufs bedingt auch Grenzen. Die Freiheit, unterschiedliche therapeutische Verfahren anzuwenden, ist mit der Verpflichtung verbunden, Patienten transparent darüber zu informieren, was über Nutzen und Risiken einer Methode bekannt ist und auch, was als wissenschaftlich nicht belegt gilt. Grundlegend ist die medizinische Sorgfaltspflicht, für die bei Heilpraktiker/innen die gleichen rechtlichen Maßstäbe wie bei Ärzt/innen gelten.

Allgemein und insbesondere bei schweren oder lebensbedrohlichen Erkrankungen darf eine komplementäre Behandlung notwendige ärztliche Diagnostik und Therapie nicht verzögern oder ersetzen.

 

7. Sind Heilpraktikerbehandlungen u. U. eine Gefahr für Patient/inn/en?

Gerade diese Frage – genauer gesagt, die Vermutung einer Patientengefährdung – war ein zentraler Punkt der politischen Diskussion. Die Gutachter widmeten ihr daher besonders umfangreiche Recherchen. Im Ergebnis liefert das empirische Gutachten zwar keine vollständigen Zahlen, aber erstmals eine wesentlich breitere Datenbasis.

Die umfassenden Online-Befragungen von Heilpraktiker/innen waren dabei nur ein erster Schritt. Sie ergaben kaum Hinweise auf sicherheitsrelevante Vorfälle. Auch bei Berufsverbänden wurde nachgefragt. Die Gutachter verließen sich jedoch nicht auf solche Selbstauskünfte, sondern befragten bundesweit die Gesundheitsämter. Dabei wurden einige Einzelfälle ermittelt. Aufgrund der sehr geringen Anzahl sowie der von Amt zu Amt unterschiedlichen Datenerfassung war jedoch keine statistisch belastbare Auswertung möglich.

In einem weiteren Schritt recherchierten die Gutachter weitreichende Quellen zu strafrechtlichen Ermittlungen und Verurteilungen – mit einem ähnlichen Ergebnis: Es fanden sich Einzelfälle, die jedoch keine belastbare statistische Bewertung des Berufsstandes erlaubten. Teilweise war nicht einmal feststellbar, ob die Verfahren tatsächlich zugelassene Heilpraktiker oder Personen ohne Heilpraktikererlaubnis betrafen.

Fazit Patientensicherheit

Das BMG-Gutachten zeigt nicht etwa, dass Patientengefährdungen nicht vorkommen würden. Aber trotz sehr umfassender Recherchen -- bis hin zu strafrechtlichen Ermittlungen -- fanden die Gutachter keinerlei Hinweise, welche die Behauptungen über eine vorgebliche Gefährlichkeit des gesamten Heilpraktikerberufs begründen könnten.

Die Heilpraktikerüberprüfung und gesundheitsamtliche Aufsicht ist zunächt nur ein Grundstein der Patientensicherheit. Patientenschutz und Sicherheit verlangen darüber hinaus regelmäßige Weiterbildung, Verantwortungsbewusstsein, eine kritische und ethische Reflexion der eigenen Tätigkeit, Kenntnis der eigenen Grenzen sowie die Bereitschaft, Patienten gegebenenfalls an Ärzte oder andere Fachpersonen weiterzuverweisen.

Denn jenseits aller Statistik gilt: Jede vermeidbare Patientengefährdung ist eine zu viel.

8. Ein eigenständiger Beruf mit Entwicklungspotenzial

Das empirische Gutachten zeigt zugleich, wo Weiterentwicklung sinnvoll ist. Die Ausbildung ist heterogen, die amtliche Datenerfassung lückenhaft und viele Qualitätsstandards beruhen bislang wesentlich auf der Eigenverantwortung der Berufsangehörigen und ihrer Verbände.

Darin liegt keine Begründung für Stillstand. Im Gegenteil: Transparente Ausbildungsstandards, qualifizierte Fortbildung, klare Berufs- und Ethikregeln und eine konstruktive Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen können den Heilpraktikerberuf weiterentwickeln und die Patientensicherheit stärken.

Das Gutachten diskutiert nicht die von verschiedenen Organisationen her bereitgestellten und als solche freiwilligen Qualitätsrahmen. Dessen ungeachtet nenne ich hier Stiftung für Qualität in der homöopathischen Therapie SQhT als ein – aus meiner Sicht! – durch strukturelle Anbieter-Unabhängigkeit, Drei-Säulen-Konzept (Zertifizierung von Therapeut/inn/en, Dozent/inn/en und Supervisor/inn/en sowie Akkreditierung von Ausbildungsgängen), verbindliche Ethik-Richtlinie und sehr weit gefasste Konsensprozesse beispielhaftes Projekt.

Ausblick

Fazit und Zusammenfassung

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sind weder Ersatzärzte noch bloße Anbieter einer medizinischen Gegenwelt. Das vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragte empirische Gutachten zeichnet das Bild eines vielfältigen Berufsstandes, der vor allem im komplementären und ambulanten Bereich tätig und in Teilen mit anderen Gesundheitsberufen vernetzt ist.

Viele Heilpraktiker investieren erheblich in Fortbildung und Selbststudium. Sie verweisen Patienten auch in ärztliche Behandlung und arbeiten teilweise mit Ärztinnen, Ärzten und anderen Gesundheitsberufen zusammen. Das Gutachten bezeichnet ihre Tätigkeit als eine wesentliche Ergänzung der konventionellen medizinischen Versorgung.

Andere Studien weisen darauf hin, dass Patient/inn/en in der therapeutischen Beziehung zu nichtärztlichen Behandler/innen mehr Eigenverantwortung für ihre Gesundheit entwickeln.

Gleichzeitig bleiben Herausforderungen: Es fehlt ein einheitlicher Ausbildungsweg, die Qualitätssicherung beruht zu einem erheblichen Teil auf Eigenverantwortung, und über Nutzen und Risiken vieler angewandter Verfahren fehlen ausreichende Daten.
Gerade daraus ergibt sich eine zeitgemäße Perspektive auf den Heilpraktikerberuf: Nicht unkritische Verteidigung und nicht pauschale Ablehnung führen weiter, sondern Qualifikation, Patientensicherheit, Transparenz, wissenschaftliche Offenheit und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit.

Für Menschen, die diesen Beruf ergreifen möchten, bedeutet das eine besondere Aufgabe. Heilpraktiker zu sein heißt, selbstständig und patientennah arbeiten zu können – aber ebenso, Verantwortung zu übernehmen, die eigenen Grenzen zu kennen und ein Berufsleben lang weiterzulernen.

Carl Classen, Karlsruhe 2016
überarbeitet und aktualisiert 2026