Das GebüH orientiert nicht über die Kosten, die Patienten zu erwarten haben

Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker GebüH orientiert die Patienten mit seinem unklaren Homöopathie-Begriff und 30 Jahre alten Preisen nicht über heute zu erwartende Kosten (BVerwG-Urteil Az. 2 C 61.08). Längst schon benötigen wir ein neues Leistungs- und Gebührenverzeichnis für den gesamten Beruf. Allein, der Willen der Verbände fehlt.

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